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Willkommen zu Geldwinkel deutsland, Thema Unfallversicherung
UnfallversicherungDie gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften und Gemeinden ist eine Pflichtversicherung für alle Personen die in einem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen. Darüber hinaus sind Kinder in Kinderkrippen und Kindergärten sowie Schüler und Studenten versichert. Die Beitragszahlung erfolgt durch den Arbeitgeber bzw. die zuständige Gemeinde. Versicherungsschutz besteht nur für Arbeitsunfälle und Unfälle auf dem Schul- oder Arbeitsweg. Unfälle in der Freizeit sind durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht abgesichert, dies kann nur durch eine private Unfallversicherung erfolgen. Die private Unfallversicherung bietet Ihnen weltweit 24 Stunden am Tag Unfallversicherungsschutz. Wichtig zu dabei wissen, ist dass die überwiegende Zahl der Unfälle in der Freizeit passiert.
Für mehr information über Unfallversicherung: Raruprente
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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